Mit besserer Vereinbarkeit gegen Fachkräftemangel

  • 22. Dezember 2015
  • Bildung & Familie
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Mit einem Postulat fordern meine Kantonsratskollegin Birgitta Michel Thenen und ich Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

Mit bezahlbarer Kinderbetreuung gegen den Fachkräftemangel: Was tut der Kanton Schwyz?

Mit der Annahme der Masseineinwanderungsinitiative signalisierten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 9. Februar 2014, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland begrenzt werden soll. In Verbindung mit der aktuellen demografischen Entwicklung wird dieser Volksentscheid den Fachkräftemangel in der Schweiz weiter verschärfen. Die Schweizer Wirtschaft muss deshalb verstärkt auf inländische Arbeitskräfte zurückgreifen können, sonst droht die Abwanderung von Firmen ins Ausland. Die Politik muss die Voraussetzungen jedoch erst noch schaffen, damit das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden kann.

Das grösste ungenutzte Potenzial liegt bei den Frauen. Die Erwerbsquote der Mütter mit Kindern unter 6 Jahren ist mit 74.7 Prozent deutlich tiefer als bei den Vätern (98.2 Prozent). 60 Prozent dieser Mütter arbeiten Teilzeit, etwas mehr als die Hälfte davon in Arbeitspensen unter 50 Prozent. Gemäss Berechnungen des Bundes beträgt die Arbeitskraftreserve, die durch eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie genutzt werden könnte, 143’000 Vollzeitarbeitskräfte. Um die gut ausgebildeten Schweizer Frauen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, müssen in erster Linie das familienergänzende Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis 12 Jahre verbessert und die Betreuungskosten für Familien gesenkt werden.

Im Jahr 2011 lancierte der Bund die Fachkräfteinitiative (FBI). Mit der Annahme der Masseneinwanderungs- initiative hat er sein Engagement für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie intensiviert. Als erste Massnah- me haben Bundesrat und Parlament zur Förderung weiblicher Arbeitskräfte die Verlängerung des Impulspro gramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen beschlossen. Der Kanton Schwyz hat von der Anstossfinanzierung des Bundes im Vergleich zu anderen Kantonen wenig profitiert. Die ländlichen Regionen der Zentralschweiz weisen schweizweit das am schlechtesten ausgebaute familienergänzende Kinderbetreuungsangebot auf.

Vor allem im Schulbereich gibt es im Kanton Schwyz erhebliche Betreuungslücken. Gleichzeitig bezahlen die Eltern in keinem Kanton mehr für die Betreuung ihrer Kinder, weil sich die öffentliche Hand nur minimal an den Kosten beteiligt. Deshalb wirken im Kanton Schwyz besonders starke negative Anreize, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Hohe Betreuungskosten und höhere Steuern bewirken, dass in vielen Familien vom zusätzlichen Verdienst unter dem Strich nichts übrig bleibt.

Seit der Ablehnung des Familienartikels durch die Stände am 3. März 2013 ist ein bedarfsgerechtes Kinder- betreuungsangebot klar Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die neue Schwyzer Kantonsverfassung beauftragt die öffentliche Hand ausdrücklich, gute Voraussetzungen für die Betreuung der Kinder inner- und ausserhalb der Familie zu schaffen (§ 15 Abs. 2). Auch der Bund verlangt im Rahmen seiner Fachkräfteinitiative von den Kantonen ein klares und starkes Engagement für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit einer neuen Form der Finanzhilfe will der Bundesrat erreichen, dass die Kantone und Gemeinden mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit die Betreuungskosten erwerbstätiger Eltern sinken. Dass Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung aus volkswirtschaftlicher Sicht hoch rentabel sind und vor allem die öffentliche Hand und damit die Allgemeinheit stark davon profitieren, ist hinlänglich erwiesen. Die Kapitalrendite beträgt vier bis sechs Prozent.

Deshalb bitten wir den Regierungsrat, in einem Bericht den Handlungsbedarf für eine bessere Verein- barkeit von Beruf und Familie im Kanton Schwyz aufzuzeigen und wirksame Massnahmen zur Nutzung des weiblichen Arbeitskräftepotenzials vorzuschlagen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, mit welchen Massnahmen das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung bedarfsgerecht gestaltet, die Drittbetreuungskosten der Familien gesenkt und negative Erwerbsanreize beseitigt werden können.

KR Birgitta Michel Thenen, Rickenbach

KR Karin Schwiter, Lachen

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