Leistungsabbau- und Lastenverschiebungspaket

  • 25. Mai 2016
  • Finanzen & Steuern
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Als Fraktionssprecherin fordere ich den Kantonsrat in der Maisession auf, das Abbau- und Lastenverschiebungspaket des Regierungsrates als Ganzes zu versenken.

Eintreten Leistungsabbau- und Lastenverschiebungspaket

Im Namen der SP und Grünen stelle ich Antrag auf Nichteintreten. Wenn man so ein toxisches Paket geliefert kriegt, gibt es nur eins: gar nicht erst aufmachen, sondern gleich als Ganzes dorthin verfrachten, wo es hingehört – nämlich auf die Sondermülldeponie.

Warum diese Radikalmassnahme?

Der erste Teil der Vorlage ist reiner Abbau: Und einmal mehr will die Regierung dort abbauen, wo sich niemand wehren kann: bei der Umwelt, aber auch bei den Arbeitnehmenden, bei der Kultur und allen voran bei den Allerschwächsten der Gesellschaft: bei jenen Menschen, denen wir bisher ein kleinen Zuschuss an ihre Miete bezahlt haben – weil sie alt oder invalide sind und von sehr kleinen Renten leben müssen. Ausgerechnet bei ihnen.

Bei dieser Massnahme habe ich mich echt gefragt, ob unser moralischer Kompass wirklich noch funktioniert: Den Leuten, die sich Dividenden in Millionenhöhe ausschütten, geben wir immer noch 50% Steuerrabatt und bei den Alten und Invaliden streichen wir die letzten kleinen Mietzuschüsse? Liebe Kolleginnen und Kollegen, sind das unsere Wertvorstellungen?

Der zweite und finanziell grösste Teil der Vorlage ist nicht besser. Er ist ein reines Abschiebungsprogramm: Wir als Kanton schieben Kosten ab und laden sie auf die Schultern der Gemeinden. Mit dieser Abschiebung sparen wir keinen einzigen Franken an Staatsausgaben. Sie macht auch nicht die Prozesse einfacher, die Aufgabenteilung klarer, oder effizienter. Nichts, gar nichts von alle dem. Wir verschieben einfach nur die Kosten.

Die Regierung hat dieses Tricklein schon einmal versucht. Es ist noch nicht einmal eine ganze Legislatur her, da haben Sie (im September 2012) schon mal so ein Lastenverschiebungspäckli geschnürt. Und was ist passiert? Mit über 58% Nein hat das Stimmvolk Sie deutlich zurückgepfiffen. Oder in der grad aktuellen Europameisterschaftssprache – Ihnen die rote Karte gezeigt – und zwar deutlich. Ist das Ihr Verständnis vom viel zitierten Volkswillen? Wir finden, es ist eine eklatante Missachung des Volkswillens, nicht einmal vier Jahre später genau den selben Chabissalat noch einmal aufzutischen, obwohl das Volk klar sagte, das wollen wir nicht.

Die Lastenverschiebung ist aber nicht nur saurer Wein in neuen Schläuchen, sondern sie ist auch tatsächlich schädlich! Es spielt nämlich für Frau und Herr Schwyzer durchaus eine Rolle, aus welchem Kässeli diese Kosten bezahlt werden: Zahlen wir sie aus der Kantonskasse, so trägt die ganze Kantonsbevölkerung die Last nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit – die Reicheren ein bisschen mehr und die Ärmeren ein bisschen weniger.

Werden die Kosten aber auf die Gemeinden abgeschoben, so wird aus dem gleichen Kostenbetrag je nach Gemeinde eine sehr unterschiedliche Belastung. Die reichen Gemeinden können diese Kosten aus der Portokasse bezahlen. Die werden die Mehrbelastung nicht mal merken. Aber die Mehrheit der ärmeren Gemeinden müssen, wenn sie diesen Geldbetrag mit Steuern reinholen müssen, ihre Steuern um eine zweistellige Prozentpunktzahl anheben.

Das sind eure Gemeinden, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Berggemeinden, aus Reichenburg, aus Einsiedeln, aus Arth. Ich möchte euch deshalb bitten, euch gut zu überlegen, ob ihr auf diese Paket tatsächlich eintreten wollt. Am Ende sind es eure Leute, die den Preis bezahlen müssen und sie werden zu recht sagen: Ihr sind diejenigen, die es ihnen eingebrockt haben.

Streichungsantrag zur Massnahme “Reduktion der Kostenbeteiligung an der Volksschule”

Diese Massnahme “Reduktion der Kostenbeteiligung an der Volksschule” ist genau noch einmal das selbe:

Statt 20% will der Kanton zukünftig nur noch 18% an die Kosten pro Schulkind bezahlen. Er will aber immer noch gleich viel dreinreden in der Volksschule.

Es heisst, ja, damit setze man einen Anreiz, dass die Gemeinden grössere Klassen bilden. Aber sind wir doch mal ehrlich. Die Gemeinden bezahlen heute schon 80% der Kosten. Sie schauen schon heute darauf, wie sie Klassen einsparen können. Ob sie nun 80% oder 82% bezahlen hat bezüglich Anreiz null Effekt. Null.

Aber die Kostenverlagerung hat einen anderen Effekt. Nämlich dass die Lasten genau in jenen Gemeinden steigen, wo sie heute schon hoch sind.

Deshalb beantrage ich im Namen der SP und Grünen Fraktion Streichung dieser Massnahme.

Antrag zum Normaufwandausgleich

Vom Geld aus dem Normaufwandausgleichstopf profitieren in erster Linie unsere kleinen Gemeinden. Die Transferzahlungen des Kantons verhindern, dass ihre Steuerfüsse in astronomische Höhe steigen oder dass sie gar finanziell handlungsunfähig werden und ihre Autonomie aufgeben müssen.

Bis vor wenigen Jahren, wurden aus diesem Topf jedes Jahr 30 Millionen umverteilt. Ab 2008 noch 25 Millionen, ab 2012 noch 20 Millionen. Im 2013 waren es dann nur noch 15 Millionen. Und letzten Herbst haben wir entschieden, dass von diesen 15 Millionen während drei Jahren 11 Millionen von Höfner Gemeinden eingeschossen werden, damit der Kanton in diesen finanziell schwierigen Jahren entlastet wird. Noch in der Novembersession hiess es hier in diesem Saal, nach diesen drei Jahren werde der Kanton 2019 wieder mit 20 Millionen alimentieren. Wie sich im Nachhinein nun zeigt, war das Versprechen eigentlich schon Makulatur, als es abgegeben wurde: Datiert mit dem 24. November 2015 – also gerade mal 6 Tage nach der Session, hat der Regierungsrat mit diesem Abbaupaket beschlossen, dass er den Ausgleichstopf noch einmal um 8 Millionen Franken schrumpfen lassen will. Ich glaube damit haben wir einen neuen Rekord erreicht: So lange haben bei uns die Finanzzahlen Gültigkeit. 6 Tage.

Ohne diese Ausgleichsgelder wird die Ungleichheit zwischen den finanzstarken Gemeinden an den Seen und den kleinen Berggemeinden weiter zunehmen. Die Kleinen werden langsam aber sicher finanziell ausgetrocknet bis sie am Tag x ihre Unabhängigkeit verlieren.

Man kann natürlich durchaus die Ansicht vertreten, dass es Sinn macht, die Kleinen auszutrocknen, damit sich Grossgemeinden bilden und dass so autonome Kleindörfchen wie wir sie im Kanton Schwyz haben längst ein Luxus sind, den wir uns nicht mehr leisten können.

Wir von den SP und Grünen sind der Ansicht, dass die Solidarität zwischen den Starken und den Kleinen eine Ur-Schwyzer Tugend ist. Und wenn sich die Dörfer zusammenschliessen wollen, dann sollen sie es tun, weil es  für sie Sinn macht und nicht, weil wir ihnen den Geldhahn zugedreht haben.

Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen im Namen der SP und Grünen Fraktion, die Senkung des Normaufwandausgleichs Ihre zustimmende Kenntnisnahme zu verweigern und sie ablehnend zur Kenntnis nehmen.

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