Mit einem Postulat lade ich die Regierung ein, den rechtlichen Schutz der 24-Stunden-BetreuerInnen für ältere Menschen zu verbessern.
Das Postulat, eingereicht am 19. April 2016 bei der Staatskanzlei des Kanton Schwyz, im Wortlaut:
24h‐Betreuung erfordert Revision des Normalarbeitsvertrags für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende
In jüngster Zeit kommen zur Betreuung von Betagten in Privathaushalten vermehrt so genannte 24h-BetreuerInnen zum Einsatz. Sie arbeiten und wohnen bei der betreuungsbedürftigen Person und stehen über ihre bezahlte Arbeitszeit hinaus oft rund um die Uhr in Rufbereitschaft zur Verfügung.
Da diese Art von Betreuung bisher eher selten vorkam, trägt ihr die bestehende Gesetzgebung im Kanton Schwyz nur ungenügend Rechnung. Der kantonale Normalarbeitsvertrag (NAV) für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende wurde 1997 erlassen und seither nicht mehr angepasst. Entsprechend fehlen unter anderem Bestimmungen über die zulässige zeitliche Ausdehnung und Entschädigung der Rufbereitschaft. Andere Kantone – wie beispielsweise Genf, wo hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse besonders verbreitet sind – haben bereits reagiert und ihre NAV im Hinblick auf die 24h-Betreuung ergänzt.
Zudem sind die 24h-BetreuerInnen ebenso wie die Familien, die Betreuungskräfte für ihre Angehörigen beschäftigen, oft nur ungenügend über ihre Rechte und Pflichten informiert (z.B. bezüglich Mindestlohn, Abzüge für Kost und Logis, freie Tage, Sozialversicherungen, etc.). Aus diesem Grund haben einige Kantone eine online zugängliche Informationsplattform eingerichtet, auf der Familien und Arbeitskräfte das notwendige Wissen für die Beschäftigung einer Hausangestellten finden können (siehe www.care-info.ch). Für die Trägerkantone bietet die Plattform zudem kantonsspezifische Informationen.
Aus vorgenannten Überlegungen lade ich den Regierungsrat ein, den Schwyzer Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende (SRSZ 217.111) zu aktualisieren und dabei die spezifische Situation der 24h-Betreuung im Privathaushalt zu berücksichtigen. Ich bitte darum, im Bericht zum Postulat an den Kantonsrat zudem den aktuellen Wissensstand zur 24h-Betreuung im Kanton Schwyz darzulegen und aufzuzeigen, wie der Kanton den Vollzug des NAV und die Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen sicherstellen und das Informationsbedürfnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anstellung einer Haushaltshilfe decken will.
Ich bedanke mich für die wohlwollende Aufnahme meines Anliegens.
Kantonsrätin Karin Schwiter, Lachen