In seiner Antwort auf mein Postulat zur rund-um-die-Uhr Seniorenbetreuung im Privathaushalt verspricht die Regierung gegen Lohndumping und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse bei den so genannten 24h-Betreuerinnen vorzugehen. In meinem Votum im Kantonsrat bedanke ich mich für die positive Aufnahme meines Anliegens:
„In den letzten Jahren hört man hier und da davon flüstern, dass bei der älteren Grosstante oder dem dementen Onkel jetzt eine polnische oder ungarische Betreuerin eingezogen sei. Die Betreuerinnen arbeiten und leben in den Haushalten von älteren Leuten. Vielfach sind sie 6-8 Stunden bezahlt, müssten aber rund um die Uhr zur Verfügung stehen. 24h-Rufbereitschaft zu Dumpinglöhnen.
Während wir auf der Baustelle genaustens auf die Einhaltung des Schweizer Arbeitsrechts pochen, schaut bei Angestellten im Privathaushalt bisher erst selten jemand genauer hin. Doch gerade dort kommen Verstösse gegen Schweizer Recht und skandalöse Arbeitsverhältnisse ganz besonders häufig vor.
Ich bin deshalb sehr erfreut, dass die Regierung die Problematik von Lohndumping und Missbräuche bei 24h-Betreuung im Privathaushalt sehr ernst nimmt und den Handlungsbedarf erkennt – und zwar in dreierlei Hinsicht:
Erstens hat die Regierung im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit die Aufgabe, die Löhne und Arbeitsbedingungen zu überwachen. Sie verspricht, die Jobs in den Privathaushalten vermehrt unter die Lupe zu nehmen.
Zweitens steckt bei Verstössen oft nicht mal Absicht dahinter. Die Familien als Arbeitgebende wissen oft gar nicht, was sie bei der Anstellung einer Betreuerin alles hätten beachten müssten. Diesen Informationsbedarf will die Regierung decken, indem sie bis Ende Jahr eine Informationsbroschüre publiziert.
Und drittens hat auch der Bund hat den Handlungsbedarf in diesem Arbeitsfeld erkannt. Er will bis Ende Jahr entscheiden, ob und wie er gesetzgeberisch intervenieren will. Ich bedanke mich bei der Regierung, dass sie nach Vorliegen dieses Bundesratsberichts neu beurteilen wird, inwiefern auch für den Kanton Schwyz weitergehender Handlungsbedarf besteht.
Da diese wichtigen und richtigen Massnahmen bereits aufgegleist sind, halte ich nicht an der Erheblicherklärung des Postulats fest. Es kann als erfüllt abgeschrieben werden.“